
ProWcon
Projektsteuerung
Controlling
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie auch überregional rund um die Immobilie sachkundig zu unterstützen, sei es durch die Erstellung eines Gutachtens, auch eines Kurzgutachtens, der Anfertigung eines Bauschadensgutachtens oder der baubegleitenden Qualitätssicherung.
Profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung im Bereich Objektbegleitung / Baubegleitung / Qualitätsmanagement und bestem Fachwissen, wenn es um Sicherheit, Qualität, Wirtschaftlichkeit und Bauplanung geht.
Projektsteuerung:
Projektmanagement/Projektsteuerung nach AHO
Das Projektmanagement/Projektsteuerung nach AHO umfasst die Leistungen von Auftragnehmern, die Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen in Stabsfunktion übernehmen.
Die Leistungen sind in fünf Handlungsbereiche und fünf Projektstufen gegliedert. Die Handlungsbereiche:
A - Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
B - Qualitäten und Quantitäten
C - Kosten und Finanzierung
D - Termine, Kapazitäten und Logistik
E - Verträge und Versicherungen
Controlling:
Bauabnahmen / Baubegleitende Qualitätssicherung
Abnahmen und Begleitung von Bauleistungen
Roh- und schlüsselfertigen Bauten in Bezug auf die zugesicherten Eigenschaften, Messen und Dokumentieren
Baubegleitende Qualitätssicherung
In Bezug auf die zugesicherten Eigenschaften, richtigen Materialien sowie deren Einbauzustand und die Qualität der Ausführung
Neu hierbei ist die Abnahme und QM im Bereich Brandschutz, Elektro und Heizung-, Lüftung-, Sanitär.

Neubau, An-/Umbau, Sanierung, schlüsselfertiges Bauen
Gern bieten wir Ihnen zusätzlich das Leistungspaket für Neubau, An-/Umbauten und Sanierungen an.
Als Berater und Baubegleiter, Planer und Helfer bei der Vergabe von Bauleistungen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Teilleistungen von uns ausgeführt haben möchten, oder wenn Sie sich von der Planung bis zur Schlüsselübergabe bequem und partnerschaftlich von uns begleiten lassen möchten.
Bei uns steht Qualität statt Quantität im Vordergrund, wodurch wir jeden Bauherrn individuell betreuen können.

SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Seit 1998 ist der Einsatz des SiGeKo in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt. Laut §3 BauStellV ist der Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator einzustellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten. Falls der Bauherr über die erforderliche Eignung verfügt, kann er diese Rolle selbst einnehmen.
Sollte der Bauherr nicht dafür qualifiziert sein oder diese Aufgabe schlichtweg nicht übernehmen wollen, so ist ein SiGeKo zu bestellen.
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Die Bestellung eines SiGeKo ist jedoch nicht die einzige Aufgabe, die auf den Bauherrn bei der Eröffnung einer Baustelle zukommt. Unter bestimmten Umständen muss zudem eine Vorankündigung übermittelt werden. Das ist immer dann notwendig, wenn die voraussichtliche Dauer des Bauprojekts 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte vor Ort arbeiten.
Auch wenn damit zu rechnen ist, dass der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet, ist eine Vorankündigung nötig. Diese kann vom SiGeKo bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden. Das ist spätestens zwei Wochen vor dem ersten Spatenstich zu erledigen. Im Anschluss ist das Dokument öffentlich Sichtbar an der Baustelle anzubringen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unsere Leistungen und Angeboten. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
